Wie wir die „Corona“ bewältigt und ihre Folgen bewältigt haben...
Wie jeder weiß, wurde der erste Coronavirus-Fall in der Slowakei am 6. März 2020 bestätigt. In diesen Tagen sahen wir den Schutz unserer Mitarbeiter vor Ansteckung als wichtigste Aufgabe an. Nach und nach, als Informationen aus dem zentralen Krisenstab kamen und die Empfehlungen der Hygieniker in den Medien Gehör fanden, wurde die Geschäftsleitung von VEGUM und. mit. einen Krisenstab eingerichtet.
Erstens im Interesse der Gesundheit der Mitarbeiter und der Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit für alle Personen, die das Firmengelände betreten. Als praktische vorbeugende Maßnahme haben wir neben der Förderung einer höheren Hygiene mit der Desinfektion der Räumlichkeiten und Türgriffe begonnen. Das Unternehmen informierte die Mitarbeiter über die konsequente Einhaltung der Hygienegrundsätze. Später setzen wir weitere Maßnahmen in Kraft – die Absage von Bildungsangeboten, Rehabilitationsaufenthalten und obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Auch Firmenbesuche und Geschäftsreisen wurden ausgesetzt.
Heute können wir sagen, dass wir es geschafft haben, dank der schnellen Reaktion und Verabschiedung der notwendigen Maßnahmen und dank der Disziplin und Loyalität der Mitarbeiter. In den ersten Tagen war es schwierig, Desinfektion zu bekommen, Wie in der ganzen Slowakei nähten viele Mitarbeiter zu Hause Masken und halfen sich gegenseitig, indem sie entweder Masken zur Verfügung stellten oder einem Kollegen ein gutes Wort sagten, dessen Kinder, Ehemänner, Ehefrauen aus dem Ausland zurückkehrten und ungewiss war, wann, wie und in was Gesundheitszustand kommen sie nach Hause. Wir können uns gratulieren, keiner unserer Mitarbeiter oder deren unmittelbare Familienangehörige wurde krank.
Leider sind die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht mehr so positiv. Wie die meisten Industrieunternehmen in Europa kämpfen auch wir mit Umsatzrückgängen. Aufgrund der Reduzierung der Bestellungen und damit der Produktionskapazität sind wir gezwungen, nach § 142 vorzugehen Arbeit – ein Arbeitshindernis seitens des Arbeitgebers. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Familien unserer Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, gewähren wir in Abstimmung mit der Gewerkschaft einen Lohnausgleich in Höhe von 80 % des durchschnittlichen Mitarbeiterentgelts statt ursprünglich 60 %.
Obwohl im Moment alle Mitarbeiter aufgrund des Einkommensrückgangs einige Unannehmlichkeiten ertragen müssen, glauben wir, dass sie diese Situation verstehen, und wir versichern ihnen, dass das Management des Unternehmens tut alles, um schnellstmöglich neue Aufträge zu bekommen und jedem die Möglichkeit einer langfristig stabilen Beschäftigung zu sichern.
In Dolné Vestenice, 2. Juni 2020
Vorstand von VEGUM a. s.